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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Aebi Waffen GmbH

 

Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Verkäufe und Lieferungen erfolgen gemäss den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

 

Lieferungen werden in der Regel innerhalb von 3 Arbeitstagen der Post oder einem entsprechenden Paket- oder Lieferdienst übergeben. Sollten wir einen Artikel nicht an Lager haben, teilen wir das dem Kunden so rasch als möglich mit. Dem Kunden ist es in einem solchen Fall freigestellt, ob er diesen Artikel zu einem späteren Zeitpunkt beziehen will oder ob er auf Kauf dieses Artikels verzichten will.

 

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inklusive Mehrwertsteuer.

 

Bei Reservationen oder Bestellungen, die storniert werden, fällt eine Gebühr in Höhe von 20% der Gesamtsumme als Aufwandsentschädigung an.

 

Lieferungen erfolgen gegen Vorauszahlung, Rechnung oder per Bezahlung mit Debitkarten (Post und Maestro) und Kreditkarten. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.

 

Preisänderungen und Liefermöglichkeiten bleiben vorbehalten. Wir behalten uns vor, die am Tag der Lieferung gültigen Preise zu berechnen.

 

In der Regel gelten auf alle Artikel (ausser Verbrauchsmaterial) 24 Monate Garantie ab Verkaufsdatum. Auf gebrauchte Artikel können wir keine Garantie gewähren. Jegliche Garantieansprüche werden nur mit vorhandenem Verkaufsbeleg anerkannt. Wir verpflichten uns, Produktmängel bzw. Fabrikationsfehler kostenlos zu beheben (Reparatur auf Garantie), sofern keine Ausschlussgründe vorliegen.

 

Alle Garantieansprüche verfallen bei unsachgemässer Behandlung sowie bei technischen Änderungen oder Reparaturen, die während der Garantiezeit nicht durch uns vorgenommen werden. Wir behalten uns ausschliesslich des Rechts auf Nachbesserung zu.

 

Ausschlussgründe sind: Elementarschäden, Feuchtigkeitsschäden, Schlag- oder Sturzschäden, natürliche Abnutzung, Fehlmanipulationen, Beschädigungen durch Fremdeinwirkung, unsachgemäss montierte Waffenzubehörteile. Grundsätzlich von der Garantie ausgeschlossen sind Verschleissteile, Batterien, Akkus, Lampen, Griffüberzüge. Im Falle von Mängeln, für die keine Garantie besteht, trägt der Käufer die Kosten der Fehlersuche sowie allfällige entstehende Umtriebskosten. Allfällige entstehende Versandkosten werden dem Kunden verrechnet. Anderweitige Abmachungen unsererseits gelten nur in schriftlicher Form.

 

Gewährleistung für Gebrauchte Waffen Jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, wird wegbedungen. Insbesondere sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen.

 

Haftungsbeschränkung

Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

 

Beanstandungen wegen Mängel, unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen sind uns unverzüglich, spätestens 10 Tage ab Empfangsdatum schriftlich zu melden.

 

Bis zur vollständigen Zahlung des Kauf- und Portopreises bleibt die Ware Eigentum von Aebi Waffen GmbH. Wir behalten uns vor bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten.

 

Schadenersatzansprüche wegen Fehlern in Abbildungen, Preisen, Texten, verspäteter oder unterbliebener Lieferung bleiben ausgeschlossen. Es gelten die aktuellen Preislisten der Hersteller.

 

Versand- und Verpackungskosten trägt der Käufer. Es werden die nötigen Frachtkosten für das entsprechende Produkt und die Verpackungskosten berechnet. Es gelten die aktuellen Post- oder Frachtkosten des entsprechenden Paket- oder Lieferdienstes. Alle Postsendungen werden „Signature“ verschickt. Wir können aus administrativen Gründen KEINE Liefertermine am Telefon geben.

 

Die Kosten für allfällige Exportbewilligungen sind in den aufgeführten Verkaufspreisen nicht enthalten. Diese werden separat in Rechnung gestellt.

 

Rücksendungen müssen längstens 10 Tage nach Erhalt der Sendung erfolgt sein. Rücksendungen ohne vorheriges Einverständnis von Aebi Waffen GmbH, oder solche die verspätet eintreffen, werden nicht angenommen. Die Kosten der Rücksendungen trägt der Kunde.

 

Die Angebote im Internet sind keine Verpflichtung zur Lieferung.

 

Bei bewilligungspflichtigen Artikeln ist das Vorliegen der entsprechenden Originaldokumente Voraussetzung für die Kaufabwicklung.

 

Unsere Geschäftstätigkeiten basieren ausschliesslich auf schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 3415 Hasle b. Burgdorf.

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Welche Dokumente brauche ich zum Erwerb von Waffen, Munition und Zubehör?

 

Munition, Pulver und Zündhütchen:

 

Vor dem erstmaligen Kauf:

Strafregisterauszug nicht älter als 6 Monate oder Waffenerwerbschein nicht älter als 2 Jahre oder eine aktuelle Jagdlizenz.

 

Ausweise von Polizei und Grenzwacht werden ebenfalls akzeptiert.

Zu jedem oben erwähnten Dokument bitte eine Kopie von Pass oder ID beilegen.

Magazine mit hoher Kapazität für Waffen, die nach altem Waffenrecht gekauft wurden (> 10 Schuss bei Langwaffen resp. > 20 Schuss bei Kurzwaffen): Besitznachweis des kantonalen Waffenbüros Diese Dokumente & Ausweise können an info@aebiwaffen.ch gemailt werden.

 

Waffenkauf:

Die entsprechenden Dokumente (Waffenerwerbschein oder Ausnahmebewilligung) immer im ORIGINAL & UNTERSCHRIEBEN per Post senden. Zu den oben erwähnten Dokumenten bitte eine Kopie von Pass oder ID beilegen.

- Luftdruckwaffen: Strafregisterauszug

- Repetiergewehre gemäss Jagdgesetz: zentraler Strafregisterauszug nicht älter als 3 Monate oder Waffenerwerbschein nicht älter als 2 Jahre

- Repetiergewehre mit Klapp Schaft, Einschub Schaft oder Lauf kürzer als 45cm: Waffenerwerbschein

- Ausländische Ordonnanz

-Repetiergewehre: Waffenerwerbschein

- Revolver: Waffenerwerbschein

- Pistolen mit max. 20 Schuss Magazinkapazität: Waffenerwerbschein

- Pistolen mit Zentralfeuermunition mit mehr als 20 Schuss Magazinkapazität: Kleine Ausnahmebewilligung Sportschütze oder Sammler

- Unterhebel/Lever-Action Repetiergewehre: Waffenerwerbschein

- Pumpflinten: Waffenerwerbschein

- Selbstladeflinten mit max. 10 Schuss Magazinkapazität (Röhren oder Kastenmagazin

- es gelten die kürzesten Patronen): Waffenerwerbschein

- Selbstladeflinten mit Zentralfeuermunition mit mehr als 10 Schuss Magazinkapazität (Röhren oder Kastenmagazin): Kleine Ausnahmebewilligung Sportschütze oder Sammler

- Halbautomaten nicht kürzer als 60cm im kürzesten schiessfähigen Zustand, mit max. 10 Schuss Magazinkapazität: Waffenerwerbschein

- Halbautomaten nicht kürzer als 60cm im kürzesten schiessfähigen Zustand, mit mehr als 10 Schuss Magazinkapazität: Kleine Ausnahmebewilligung Sportschütze oder Sammler

- Halbautomaten mit Gesamtlänge unter 60cm im kürzesten schiessfähigen Zustand, egal mit welcher Magazinkapazität: Kleine Ausnahmebewilligung Sammler

- Serie-Feuerwaffen/Vollautomaten: kantonale Ausnahmebewilligung

- Schalldämpfer: kantonale Ausnahmebewilligung

- Nachtzielgeräte: kantonale Ausnahmebewilligung

- Laserzielgeräte: kantonale Ausnahmebewilligung

 

Gesuche für die „grosse“ (bisherige) Ausnahmebewilligung zum Erwerb von Serie-Feuerwaffen, Schalldämpfern, Nachtzielgeräten und Ziellaser: diese sind beim kantonalen Waffenbüro anzufragen.

 

Das Vorgehen beim Kauf von Waffen & Munition ist im Schweizerischen Waffengesetz geregelt. Der Ablauf kann von Kanton zu Kanton variieren, bitte beachten Sie die jeweiligen Vorschriften.

 

Bürger der folgenden Nationen dürfen in der Schweiz KEINE Waffen und Munition erwerben oder besitzen:

Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Serbien, Sri Lanka, Türkei

Zahlungsmethoden
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